
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Kanton Wallis
Die 9 kantonalen KESB sind per 1. Januar 2023 eingerichtet worden. Sie sind administrativ dem Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS) über den Rechtsdienst für Sicherheit und Justiz (RDSJ) angegliedert (Art. 3 VKES).
Das DSIS ist über den RDSJ beauftragt:
- die administrative und organisatorische Aufsicht über die KESB auszuüben (Art. 3ff VKES);
- Standardformulare im Bereich der fürsorgerischen Unterbringung zu erstellen (EGZGB 60);
- Standardformulare für Massnahmen zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit von Personen in Pflegeheimen zu erstellen.
Die Befugnisse der KESB sind zweierlei: im Bereich des Erwachsenenschutzes und im Bereich des Kindesschutzes.
Die KESB in Visp ist für die Gemeinden Baltschieder, Eisten, Embd, Grächen, Lalden, Randa, Saas-Almagell, Saas-Balen, Saas-Fee, Saas-Grund, St. Niklaus, Stalden, Staldenried, Täsch, Törbel, Visp, Visperterminen, Zeneggen und Zermatt zuständig.
Kontakt
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Kanton WallisMartin Gsponer, Präsident
St. Martiniplatz 1
3930 Visp
Tel. +41 27 607 51 20
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