Sperrgut ist brennbarer Hausrat (Möbel und dergl.), der nicht via Hauskehricht entsorgt werden kann. Sperrgut kann Dienstag und Freitag mit dem Kehricht an der Strasse deponiert werden. Sperrgutmarken sind im Konsum und bei der Gemeindekanzlei erhältlich.

Das Höchstgewicht pro Sperrgut ist 30 kg.

Produkte

Gartenmöbel aus Holz; Gartenzaun, behandelt; Holzgestell; Holzkiste; Holzmöbel; Holzpalette; Holzpalisade, behandelt; Isolationsmatten; Korkmatten; Lättlicouch; Matratze; Polstersessel; Teppich; Schlitten aus Holz; Ski; Snowboard; Sockelleisten aus Holz; Spannteppich; Spanplatte behandelt; Türen aus Holz; Wohnwand